Quelle Münsterische Zeitung
Die Münsterische Zeitung schreibt unter:
http://www.muensterschezeitung.de/lokal ... 993,938382Frau aus Münster
Gericht stoppt Haus-Auktion im Internet
MÜNSTER Dieses Internetquiz schien vielversprechend: für knapp 40 Euro Spieleinsatz winkte ein Einfamilienhaus in Münster als erster Preis. Jetzt hat das Verwaltungsgericht, das Internetspiel gestoppt. Doch das will sich Meggi Erwig, die Betreiberin des Gewinnspiels, nicht gefallen Von Volker Petersen und Ulrich Breulmann
Meggi Erwig, die erst durch unsere Redaktion von der Gerichtsentscheidung erfuhr, gab sich kämpferisch: "So schnell gebe ich nicht auf", sagte sie.
Die Münsteranerin betreibt seit dem 19. Oktober 2009 eine Internetseite, auf der sie gegen Überweisung einer Teilnahmegebühr von 39,99 Euro ein Wissens-Quiz über vier Level anbietet. Als 1. Preis lobt sie für den Gewinner der richtig beantworteten Quiz-Fragen ein Einfamilienhaus in Münster aus.
LinkDie Internetseite des Gewinnspiels
Als 2. und 3. Preis sind Kraftfahrzeuge vorgesehen, ferner offeriert die Antragstellerin bis zum 10. Preis LCD-Fernseher und bis zum 20. Preis Marken-Notebooks. Für den Fall, dass mehrere Teilnehmer die von ihr gestellten Quizfragen richtig beantworten und das vierte Quiz-Level bestehen, will die Antragstellerin 30 Teilnehmer ermitteln und zu einer “offline“-Finalrunde zu sich nach Münster einladen.
Gericht bestätigt Entscheidung der Bezirksregierung
Und so sollte das Ganze funktionieren: Das Spiel ist auf 49.999 Teilnehmer begrenzt, wenn die alle 39,99 Euro gezahlt hätten, wären knapp zwei Millionen Euro zusammengekommen. Von diesem Geld hätte man das kleine Einfamilienhaus, die Autos und die anderen teueren Preise finanzieren können. Dafür hätte die Teilnehmerzahl erreicht werden müssen. Wäre sie nicht erreicht worden, hätten alle Teilnehmer ihr Geld zurückerhalten.
Dieses Quiz hat die Bezirksregierung Düsseldorf am 17. März untersagt und die Antragstellerin aufgefordert, das Gewinnspiel innerhalb von zwei Wochen einzustellen. Begründung: Das Hausgewinnspiel über das Internet stelle einen Verstoß gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages dar. Danach sind Gewinnspiele in Telemedien nur zulässig, wenn für die Teilnahme ein Entgelt bis zu 0,50 Euro verlangt werde.
"Teilnahmegebühr zu hoch"
Diese Auffassung bestätigte das Gericht jetzt und lehnte es ab, die Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vorläufig außer Kraft zu setzen. Das hatte die Quizmasterin beantragt. Zur Begründung führte das Gericht aus: Das Internet-Angebot der Antragstellerin erfülle die Voraussetzungen des Begriffs des Gewinnspiels im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages, weil die Antragstellerin allen geneigten Nutzerinnen und Nutzern weltweit anbiete, nach Zahlung einer Teilnahmegebühr von 39,99 Euro an verschiedenen Quizfragen unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade teilzunehmen und bei richtiger Beantwortung der Fragen zu dem Teilnehmerkreis zu gehören, unter denen sie in einer Offline-Finalrunde das ausgelobte Haus als Hauptpreis verlose.
Knackpunkt war die Teilnahmegebühr von fast 40 Euro. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag darf man für solche Spiele höchstens 50 Cent Teilnahmegebühr erheben. Die Antragstellerin verlange einen Teilnahmebeitrag von 39,99 Euro, so das Gericht, und damit erheblich mehr als im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen.
Meggi Erwin: "Völlig falsch"
Meggi Erwin hält diese Gerichtsentscheidung für völlig falsch: "Erst hat man versucht, mich mit dem Glücksspielstaatsvertrag zu stoppen. Als das nicht klappte, hat man es mit dem Rundfunkstaatsvertrag versucht. Aber das geht gar nicht.", erklärte sie.